Fluggepäck verloren, verspätet oder beschädigt: Ihre Rechte

  Aktualisiert am  28 Mai 2026

Ihr aufgegebener Koffer ist verspätet, beschädigt oder gar nicht angekommen? Bei Flugreisen kommt es immer wieder zu Gepäckproblemen. Wir erklären, welche Rechte Sie haben, wann Sie Anspruch auf Entschädigung nach der gesetzlichen Grundlage, dem Montrealer Übereinkommen geltend machen können und was Sie beim Handgepäck beachten müssen.

Koffer liegen am Flughafen auf einem Trolley
Für verlorenes, verspätetes oder beschädigtes Fluggepäck gelten klare Entschädigungsregeln. (Bild: Adobe Stock / aerogondo)

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Was tun, wenn der als Fluggepäck aufgegebene Koffer beschädigt ist oder gar nicht erst ankommt?

Bei Verspätung, Verlust oder Beschädigung des Reisegepäcks regelt meist das Montrealer Übereinkommen (MÜ) die Ansprüche des Fluggastes gegenüber der Fluggesellschaft.

Wichtig zu wissen: Das Übereinkommen sieht eine Haftungshöchstgrenze vor. Diese wurde am 28. Dezember 2024 erneut angehoben. Seitdem haften Fluggesellschaften für Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Reisegepäck bis zu 1.519 Sonderziehungsrechten (SZR) pro Person – das entspricht derzeit ungefähr 1.900 Euro.

Dabei gilt: Ersetzt wird nur, was beschädigt oder verloren gegangen ist. Sind zur Überbrückung Ersatzeinkäufe nötig, sind auch diese zu erstatten. Die Praxis zeigt jedoch, dass die tatsächlich ausgezahlten Beträge oft unter den geltend gemachten Forderungen liegen. Hinzu kommt, dass der Fluggast den Schaden nachweisen muss, was oft nur unzureichend gelingt.

Fristen unbedingt einhalten!

Wenn Sie bei Ankunft feststellen, dass Ihr Gepäck beschädigt ist oder gar nicht da ist, müssen Sie den Schaden sofort, d. h. noch am Flughafen, am Gepäckschalter der Airline melden. Dafür gibt es den sogenannten Property Irregularity Report (PIR). Das ist deshalb wichtig, weil Sie nur damit nachweisen können, dass die Airline für das Gepäckproblem verantwortlich ist.

Zusätzlich zum PIR müssen Sie die Airline noch einmal schriftlich kontaktieren und zum Ersatz des Schadens auffordern, wenn Sie Ihre Rechte wahren wollen.

Wichtige Hinweise:

  • Beschädigtes aufgegebenes Gepäck: Sie haben bis zu 7 Tagen Zeit, um von der Airline Ersatz für den Schaden zu verlangen. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach dem aktuellen Wert Ihres Gepäcks und nicht nach dem Einkaufspreis oder den Kosten für einen Ersatzkauf, falls Sie sich einen neuen Koffer kaufen möchten oder dies schon getan haben.
  • Verspätetes aufgegebenes Gepäck: Wenn Sie Ihr Gepäck zurückerhalten, müssen Sie sich innerhalb von 21 Tagen bei der Airline melden, um eine Erstattung für Ihre Ersatzeinkäufe zu verlangen. Verpassen Sie diese Frist, verfällt auch Ihr Anspruch.
  • Haben Sie Ihr Gepäck nach 21 Tagen noch nicht erhalten, gilt es rechtlich als verloren. Sie können dann den Wert des Koffers und seines Inhalts geltend machen. Es gibt hierfür keine kurze Meldefrist wie bei beschädigtem oder verspätetem Gepäck.
    Kommt Ihr Koffer nach 21 Tagen doch noch an und haben Sie die Airline schon zur Zahlung aufgefordert, wird die Airline dies ablehnen.

Auf unserer Website finden Sie einen Überblick der Kontaktformulare europäischer Airlines.

Pauschalreisende sollten Probleme mit dem Gepäck zusätzlich dem Reiseveranstalter melden. Ein fehlender Koffer im Urlaub ist Grund für eine Reisepreisminderung. Zahlt die Airline, mindert sich dieser Anspruch allerdings.

Wenn die Fluggesellschaft nicht entschädigt, ist eine Klage gegen die Airline nur innerhalb von 2 Jahren möglich. Die Frist beginnt mit Landung des Fliegers.

Wenn Sie eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen haben, wenden Sie sich umgehend an Ihre Versicherung.

Unsere Musterbriefe helfen Ihnen weiter

Nutzen Sie unsere Musterbriefe bei Gepäckverspätung, Gepäckverlust oder Gepäckbeschädigung, um Ihre Ansprüche direkt gegenüber der Airline geltend zu machen.

Musterbriefe Flugprobleme

Beugen Sie vor

  • Erstellen Sie vor Reiseantritt eine Liste aller Gegenstände, die sich im Aufgabegepäck befinden (bewahren Sie nach Möglichkeit alte Kaufbelege auf, insbesondere von teureren Gegenständen).
  • Machen Sie ein Foto vom Inhalt des Gepäcks.
  • Kennzeichnen Sie Ihr Gepäck. Bringen Sie Kontaktdaten, unter denen Sie in nächster Zeit erreichbar sind, am Gepäckstück an.
  • Bewahren Sie den Gepäckaufkleber vom Check-in gut auf.

Fluggepäck verspätet? Das versteht man unter Noteinkäufen

Wenn Ihr Fluggepäck nicht ankommt, können Sie Ersatzkleidung und Dinge des täglichen Bedarfs einkaufen. Ob Zahnbürste oder Schlafanzug: Bewahren Sie die Rechnungen und Quittungen für diese Noteinkäufe gut auf, damit Sie den Betrag von der Airline zurückfordern können.

Ersatzkleidung wird nach den Erfahrungen des Europäischen Verbraucherzentrums häufig nicht vollständig erstattet. Begründet wird dies damit, dass neu gekaufte Kleidung auch nach Rückerhalt des Gepäcks weiter genutzt werden kann.  Unterwäsche und Hygieneartikel werden dagegen meist vollständig ersetzt.

Auch sogenannte Tagessätze sind bei Fluggesellschaften nicht unüblich: Betroffene Passagiere erhalten dann pro Tag einen bestimmten Betrag bis zu einer maximalen Anzahl von Tagen.

Denken Sie daran: Neuanschaffungen sollten sich auf das Notwendige beschränken. Kaufen Sie keine teure Markenkleidung oder teures Parfüm. Die Fluggesellschaft kann in diesem Fall die Entschädigung verweigern oder kürzen. Manche Airlines bieten am Gepäckschalter auch Notfall-Sets mit Hygieneartikeln an. Fragen Sie danach.

Wenn Sie Sondergepäck wie einen Kinderwagen, ein Musikinstrument oder die Skiausrüstung aufgeben und dieses nicht ankommt, sollten Sie auf einen Neukauf verzichten. Durch Mieten oder Second-Hand-Kauf erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine Erstattung.

Kommt das Gepäck auf dem Rückflug in die Heimat verspätet an, zahlen Fluggesellschaften häufig nicht für Ersatzkäufe. Sie argumentieren damit, dass die Passagiere zu Hause alles Notwendige hätten. Es gibt jedoch Sonderfälle, bei denen sich die Auseinandersetzung mit der Airline durchaus lohnen kann.

Fluggepäck: Lohnt sich eine Versicherung?

Es kommt darauf an. Grundsätzlich springt eine solche Versicherung ein, wenn Ihr Gepäck während der Reise verloren geht, beschädigt wird oder verspätet ankommt.

Sie ist aber nur notwendig, wenn der Wert Ihres Fluggepäcks den erstattungsfähigen Höchstwert nach dem Montrealer Übereinkommen übersteigt. Dieser Wert liegt aktuell bei ca. 1.900 Euro.

Eine Reisegepäck-Versicherung kann sich auch lohnen, wenn Wertsachen wie Schmuck oder teure elektronische Geräte besonders geschützt werden sollen bzw. wenn Sie mit Sondergepäck wie Sportgeräten oder Musikinstrumenten reisen.

Im Komplettpaket mit anderen Reiseversicherungen ist eine Gepäckversicherung meist günstiger zu haben.

Wichtig: Bei vielen Versicherungen gibt es zum Teil weitreichende Haftungsausschlüsse. Lesen Sie genau in den Bedingungen nach, ob Ihre Sachen wirklich versichert sind!

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Regelungen zum Handgepäck im Flugzeug

Wie groß darf mein Handgepäckstück sein?

Fluggesellschaften können GewichtGröße und Anzahl des Handgepäcks beschränken. Die Regelungen sind von Airline zu Airline unterschiedlich. Gesetzliche Vorschriften zur Größe des Handgepäcks gibt es nicht. Je nach Fluggesellschaft kann es daher große Unterschiede geben.

Informieren Sie sich daher unbedingt vor dem Flug bei Ihrer Airline über die geltenden Regelungen. Wer mit zu großem Handgepäck reist, muss damit rechnen, einen Aufpreis zahlen zu müssen, selbst wenn das Gepäckstück die vorgegebene Größe nur minimal überschreitet.

Dieser Aufpreis wird meist direkt am Flughafen erhoben und kann sehr hoch ausfallen.

Flüssigkeiten im Handgepäck

In der EU dürfen Flüssigkeiten im Handgepäck grundsätzlich weiterhin nur in Behältern bis maximal 100 ml mitgeführt werden. Diese müssen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportiert werden.

Zwar sind an einigen Flughäfen bereits neue CT-Scanner im Einsatz, die technisch eine großzügigere Mitnahme von Flüssigkeiten ermöglichen würden. Eine einheitliche Ausnahme von der 100-ml-Regel gibt es derzeit jedoch nicht. Reisende sollten sich daher weiterhin an die 100-ml-Vorgabe halten.

Auf der Website Ihres Abflughafens können Sie sich über mögliche Besonderheiten bei der Sicherheitskontrolle informieren.

Eine ausführliche Liste häufig gestellter Fragen zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums des Innern (PDF).

Ausnahme: Flüssige Medikamente und Spezialnahrung, z. B. Babynahrung, die während des Fluges benötigt werden, dürfen ins Handgepäck. Sie unterliegen nicht der 100-ml-Regel und müssen nicht im separaten Beutel transportiert werden.
Lassen Sie sich die Notwendigkeit bei Medikamenten möglichst ärztlich bestätigen, um Probleme bei der Sicherheitskontrolle zu vermeiden.

Ansonsten wichtig fürs Handgepäck

E-Zigaretten, Powerbanks und Akkus dürfen aus Brandschutzgründen nur im Handgepäck transportiert werden! Wertsachen wie Geldbörse, Smartphone, Tablet und Laptop gehören ebenfalls immer ins Handgepäck.

Manchmal werden Fluggäste aufgefordert, ihr an sich erlaubtes Handgepäck am Gate aufzugeben. Diskutieren hilft hier wenig. Bereiten Sie sich darauf vor, wichtige Gegenstände mit einem Griff herausholen zu können.

Was darf ins Handgepäck – und was nicht?

Unser Video fasst die wichtigsten Regeln zum Handgepäck noch einmal verständlich zusammen.

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